{"id":2015,"date":"2014-12-10T16:41:42","date_gmt":"2014-12-10T15:41:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.teleforwarding.com\/?p=2015"},"modified":"2021-04-09T15:08:27","modified_gmt":"2021-04-09T13:08:27","slug":"anrufaufnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.teleforwarding.de\/blog\/anrufaufnahmen\/","title":{"rendered":"Anrufaufnahmen"},"content":{"rendered":"

Anrufaufnahme, das Mitschneiden von Telefongespr\u00e4chen, Call Recording – viele Menschen kennen diese Begriffe, jedoch ist nicht jedem klar was auf diesem Gebiet erlaubt ist und wie man das Call Recording vorteilhaft (und v\u00f6llig legal) einsetzen kann um damit zum Beispiel den Kundenservice eines Unternehmens zu verbessern.
\nDas Aufnehmen oder Mitschneiden von Gespr\u00e4chen kann f\u00fcr unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden. So kann man mit den Aufnahmen von den Telefongespr\u00e4chen Ihrer Kundenservicemitarbeiter schnell nachgehen wo Ihren Kundenservice noch verbessert werden kann, auch kann man diese Gespr\u00e4che benutzen um neue Mitarbeiter auszubilden.<\/p>\n

Mitschnitte k\u00f6nnen auch im Vertrieb sehr hilfreich sein, denn mit einer Anrufaufnahme k\u00f6nnen Bestellungen direkt verbindlich gemacht und somit schnell verarbeitet werden.<\/p>\n

Was ist erlaubt und was nicht?<\/strong><\/p>\n

Das Mitschneiden von Telefongespr\u00e4chen ist nicht ohne weiteres erlaubt. Im Strafgesetzbuch ist sogar festgelegt, dass man nicht unbefugt nicht\u00f6ffentlich gesprochene Worte eines anderen auf einen Tontr\u00e4ger aufnehmen darf. Bei Telefongespr\u00e4chen handelt es sich nat\u00fcrlich immer um ein nicht\u00f6ffentliches Gespr\u00e4ch mit einem anderen und eine Aufnahme eines solchen Gespr\u00e4ches ist daher strafbar.<\/p>\n

Um Anrufe legal aufnehmen zu d\u00fcrfen ist also eine Befugnis notwendig. Bei Banken ist es oft so, dass man mit der Unterzeichnung der Gesch\u00e4ftsbedingungen auch eine Befugnis f\u00fcr eventuelle Anrufaufnahmen erteilt. Bei Call Centern ist das nat\u00fcrlich nicht m\u00f6glich und daher sollte man zu Beginn eines Telefongespr\u00e4ches immer auf eine eventuelle Aufnahme hinweisen. Wenn der Anrufer das nicht widerspricht, wird das in der Regel als stillschweigend erteilte Befugnis verstanden.<\/p>\n

Welche M\u00f6glichkeiten zur Anrufaufnahme bieten wir an?<\/strong><\/p>\n

Es ist m\u00f6glich Telefongespr\u00e4che, die \u00fcber Ihre Servicerufnummern eingehen, mitzuschneiden. Wir bieten dazu unser Dashboard mit der sogenannten \u201eCall Recording\u201c Funktion an. Sobald wir diese Funktion f\u00fcr Sie eingerichtet haben, k\u00f6nnen Sie diese selber einfach ein- oder ausschalten. Sie brauchen dazu die downgeloadete Version unseres IVR Managers.<\/p>\n

So funktioniert es:<\/p>\n